Reisemedizinische Beratung

Bei beruflichen Tätigkeiten in den Tropen und Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Bedingungen ist die arbeitsmedizinische Vorsorge (G 35) vor und unter bestimmten Voraussetzungen und Auslandsaufenthaltsbedingungen (z. B. bei erhöhter beruflicher Belastung, bei sehr häufig wechselnden Einsatzorten, sehr schlechter medizinischer Versorgungssituation im Reiseland) auch nach der Reise (sog. Reiserückkehruntersuchung) für den Arbeitgeber im Sinne einer Pflichtvorsorge gemäß ArbmedVV vorgeschrieben, d.h. durch ihn ist die Untersuchung bei seinen diesbzgl. betroffenen Arbeitnehmern zu veranlassen und stellt eine Voraussetzung für die Tätigkeit dar. 

Arbeitsmedizin Hayler

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