Eignungsuntersuchungen

Eignungsuntersuchungen unterliegen insbesondere arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Beispielsweise darf der Arbeitgeber den Abschluss eines Arbeitsvertrages von einer gesundheitlichen Untersuchung abhängig machen, wenn die Untersuchung zur Feststellung erforderlich ist, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können Eignungsuntersuchungen vonseiten des Arbeitgebers im bestehenden Beschäftigungsverhältnis verlangt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der fortdauernden Eignung des oder der Beschäftigten begründen.

  • Einstellungsuntersuchungen
  • Bei Tätigkeiten mit Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
  • Tätigkeiten, die den Gebrauch von schwerem Atemschutz erforderlich machen (z.B. nach Feuerwehrländergesetz)
  • Bei Tätigkeiten mit Absturzgefahr
  • Führerscheinuntersuchungen (FeV) z. B: LKW

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