Betreuung gemäß ASIG §3

  • Regelmäßige Teilnahme an Betriebsbegehungen
  • Teilnahme an Arbeitssicherheitsausschusssitzungen
  • Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung (Verhältnis- und Verhaltensprävention)
  • Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen und Unterstützung des Arbeitgebers bei der Aufarbeitung und Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Dokumention und Selbstorganisation der betriebsärztlichen Tätigkeiten
  • Mitwirkung des Arbeitgebers bei der Auswahl und Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Anwendung von Körperschutzmitteln
  • Unterstützung des Arbeitgebers und der Mitarbeiter im betrieblichen Eingliederungsmanagement nach insbesondere längerer Krankheit (mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeitstage innerhalb eines Jahres)
  • Untersuchung, arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung der Arbeitnehmer hinsichtlich der Untersuchungsergebnisse sowie Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse für den Arbeitgeber -> betriebsärztliche Erkenntnisse sollen in den zukünftigen Arbeitsschutz mit einfließen
  • Unterstützung des Arbeitgebers nach Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen der Mitarbeiter und bei der Erstellung und Umsetzung von präventiven Maßnahmen im betrieblichen Arbeitsschutz
  • Unterstützung bei der ersten Hilfe im Betrieb

Arbeitsmedizin Hayler

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