Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung (Verhältnis- und Verhaltensprävention)
Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen und Unterstützung des Arbeitgebers bei der Aufarbeitung und Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
Dokumention und Selbstorganisation der betriebsärztlichen Tätigkeiten
Mitwirkung des Arbeitgebers bei der Auswahl und Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Anwendung von Körperschutzmitteln
Unterstützung des Arbeitgebers und der Mitarbeiter im betrieblichen Eingliederungsmanagement nach insbesondere längerer Krankheit (mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeitstage innerhalb eines Jahres)
Untersuchung, arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung der Arbeitnehmer hinsichtlich der Untersuchungsergebnisse sowie Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse für den Arbeitgeber -> betriebsärztliche Erkenntnisse sollen in den zukünftigen Arbeitsschutz mit einfließen
Unterstützung des Arbeitgebers nach Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen der Mitarbeiter und bei der Erstellung und Umsetzung von präventiven Maßnahmen im betrieblichen Arbeitsschutz