enBetriebsärztliche Betreuung nach §3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)
Unterstützung des Arbeitsgebers beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung und in allen Fragen des Gesundheitsschutzes
Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten
Untersuchungen nach der DGUV Vorschrift 6 – Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach zahlreichen berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Rechtsvorschriften
Untersuchungen nach der Biostoffverordnung (BioStoffV)
Wiedereingliederungen von leistungsgeminderten Beschäftigten
Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für PKW und LKW
Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Unterweisung nach dem Infektionsschutzgesetz
Einstellungsuntersuchungen
Organisation der ersten Hilfe im Betrieb
Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsprozessen, z. B. Bildschirmarbeitsplätze, Maschinenarbeitsplätze
Analyse der Ergonomie von Arbeitsprozessen
Mobbing, Sucht und Alkohol – Prävention und Erkennung – Vorbereitung von Dienstvereinbarungen
Erkennen und beheben von möglichen Auslösern arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten
Impfberatung und Durchführung aller empfohlenen Impfungen von beruflicher Relevanz
Organisation betrieblicher Gesundheitsförderung, auch in Zusammenarbeit mit externen Anbietern, wie z. B. Krankenkassen
Vorträge, Schulungen und Unterweisung zu speziellen arbeitsmedizinischen Themen wie z.B. Hautschutz, Gehörschutz und Infektionsschutz
Beratung von ärztlichen Kollegen/innen zum Thema arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten
Durchführung von arbeitsmedizinischen jährlich vom Gesetzgeber als Arbeitsvoraussetzung geforderter Untersuchungen für Beschäftigte im Kontrollbereich gemäß §175 Abs. 1 nach Strahlenschutzverordnung vom 29.11.2018. Das betrifft insbesondere den Bereich Medizin (Mitarbeiter in Röntgeneinrichtungen z. B. in Arztpraxen oder Kliniken) als auch Mitarbeiter von Kernkraftwerken.