Arbeits-medizinische Praxis Dr. Hayler
Willkommen auf unserer Seite der Arbeitsmedizinischen Praxis Dr. Hayler. Termine und Praxisöffnungszeiten nur unter telefonischer Absprache.
Bevorzugter Kontakt: praxis@arbeitsmedizin-hayler.de
Unsere Leistungen
- Betriebsärztliche Betreuung nach §3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)
- Unterstützung des Arbeitsgebers beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung und in allen Fragen des Gesundheitsschutzes
- Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten
- Untersuchungen nach der DGUV Vorschrift 6 – Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach zahlreichen berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Rechtsvorschriften
- Untersuchungen nach der Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Wiedereingliederungen von leistungsgeminderten Beschäftigten
- Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für PKW und LKW sowie Personenbeförderung (Taxi, Bus)
- Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Unterweisung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Einstellungsuntersuchungen
- Organisation der ersten Hilfe im Betrieb
- Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsprozessen,
z. B. Bildschirmarbeitsplätze, Maschinenarbeitsplätze - Analyse der Ergonomie von Arbeitsprozessen
- Mobbing, Sucht und Alkohol – Prävention und Erkennung – Vorbereitung von Dienstvereinbarungen
- Erkennen und beheben von möglichen Auslösern arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten
- Impfberatung und Durchführung aller empfohlenen Impfungen von beruflicher Relevanz
- Organisation betrieblicher Gesundheitsförderung, auch in Zusammenarbeit mit externen Anbietern, wie z. B. Krankenkassen
- Vorträge, Schulungen und Unterweisung zu speziellen arbeitsmedizinischen Themen wie z.B. Hautschutz, Gehörschutz und Infektionsschutz
- Beratung von ärztlichen Kollegen/innen zum Thema arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten
- Durchführung von arbeitsmedizinischen jährlich vom Gesetzgeber als Arbeitsvoraussetzung geforderter Untersuchungen für Beschäftigte im Kontrollbereich gemäß §175 Abs. 1 nach Strahlenschutzverordnung vom 29.11.2018. Das betrifft insbesondere den Bereich Medizin (Mitarbeiter in Röntgeneinrichtungen z. B. in Arztpraxen oder Kliniken) als auch Mitarbeiter von Kernkraftwerken.